Rechtsanwaltskanzlei König & Partner hat sich genau hierauf spezialisiert.
Immer mehr betroffene Unternehmen kamen mit Forderungen von sechsstelligen Summen oder mehr auf sie zu. Laut Maren König gibt es immer mehr Menschen mit einer schlechten Zahlungsmoral. Selbst bei Verzugszinsen von über zwölf Prozent scheuen sie nicht zurück, Rechnungen offen zu lassen.
Eine ausgelagerte Rechtsabteilung bei König & Partner bietet Unternehmen viele Vorteile.
Zum einen schafft es Vertrauen, eine persönliche Anwaltskanzlei zu haben. Denn sie kennt die individuellen Interessen und Bedürfnisse des Unternehmens, kann diese besser vertreten und ist bei gerichtlichen Verhandlungen auch engagierter und fokussierter, die Ziele einzufordern. Sei es bei der IT-Sicherheit, bei Arbeits-, Unternehmens- oder Kundenverträgen - ob vor Ort oder online erreicht man schnell seinen persönlichen Ansprechpartner.
Zum anderen ist der größere Druck, der entsteht, wenn ein juristisches Schreiben von einem Anwalt kommt, ein psychologischer Vorteil. Denn dieses hat oft eine autoritäre Wirkung auf den Empfänger und signalisiert Entschlossenheit, was häufig zu schnelleren Lösungen führt.
Sollte es dennoch zu keiner Zahlung kommen, können König & Partner ein gerichtliches Verfahren einfordern und ihren Klienten sofort vor Gericht vertreten.
Mit einem Inkassounternehmen ist das alles nicht möglich.
Und noch ein weiterer Vorteil hat der Anwalt gegenüber dem Inkassounternehmen: sämtliche Kosten werden auf den Schuldner umgelegt. Das ist bei einem klassischen Inkassounternehmen so meist nicht möglich.
Somit muss das eigene Unternehmen kein weiteres Geld vorstrecken, um die offenen Forderungen gerichtlich zu erwirken.